Hinweise zur Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG)
Elektro- und Elektronikgeräte dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Verbraucher sind gesetzlich verpflichtet, Altgeräte einer getrennten Sammlung zuzuführen.
Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne auf Elektro- und Elektronikgeräten weist darauf hin, dass diese am Ende ihrer Lebensdauer getrennt vom Hausmüll zu entsorgen sind.
Altgeräte können bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (z. B. kommunale Sammelstellen oder Wertstoffhöfe) unentgeltlich abgegeben werden.
Sofern Sie ein Altgerät entsorgen möchten, sind Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich.